Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplans Dittenheim Nr. 11
„An der Stelzengasse“
- Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss -
Der Gemeinderat Dittenheim hat am 05.10.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans Dittenheim Nr. 11 „An der Stelzengasse“ beschlossen.
Mit der Änderung sollen die einzuhaltende Abstandsflächentiefe, die Aufnahme einer Obergrenze an maximal zulässigen Wohneinheiten sowie die Aufnahme der Höheneinstellung für Nebengebäude geändert bzw. hinzugefügt werden.
Das Gebiet des Bebauungsplans Dittenheim Nr. 11 „An der Stelzengasse“ erstreckt sich auf ca. 0,56 ha und umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 253 (Teilfläche), 956 (Teilfläche), 956/1, 956/2, 956/3, 956/4, 956/5 und 956/6 der Gemarkung Dittenheim.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2022 wurde der von der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim erstellte Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Satzung und Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (§ 13 b BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Satzung und Begründung in der Zeit vom 07. November 2022 bis 09. Dezember 2022 öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe unten) abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen können schriftlich oder auch zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.