8. Änderung des Flächennutzungsplans
Bekanntmachung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Markt Berolzheim
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -
Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Berolzheim hat am 08.07.2025 die 8. Änderung des Flächennutzungs-plans Markt Berolzheim beschlossen. Mit der Änderung erfolgt eine kleinräumige Anpassung am nördlichen Rand des gewachsenen Siedlungskerns von Markt Berolzheim. Eine bisher als Grünfläche dargestellte Fläche wird in eine gemischte Baufläche geändert. Die in Teilen bereits bebaute Fläche ist bereits von gemischter baulicher Nutzung geprägt. Mit der Darstellung als gemischte Baufläche soll die Grundlage für eine Nachverdichtung auf den noch vorhandenen Freiflächen sowie für Umnutzungen oder Ersatzneubauten geschaffen werden. Der Änderungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 16 und 16/1, Gemarkung Markt Berolzheim mit einer Gesamtfläche von ca. 0,39 ha.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt. Die hierbei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden bei der Planung berücksichtigt.
In der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2025 wurde nunmehr der vom Ingenieurbüro Klos GmbH & Co. KG, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt erstellte Entwurf zur Änderung des Bauleitplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit
vom 17. Oktober 2025 bis 19. November 2025
öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105 oder im Internet (siehe PDF-Dateien unten) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichts vor. Die nachstehende Tabelle gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Ergebnisse des Umweltberichtes.
| Schutzgut | Erheblichkeit |
| Boden, Wasser, Klima/Luft | gering |
| Tiere und Pflanzen | gering |
| Landschaft und Erholung | gering |
| Mensch | gering |
| Kultur- und Sachgüter | gering |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
9. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 "Lebensmittelmarkt"
Bekanntmachung
9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Berolzheim und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 "Lebensmittelmarkt"
Änderungs-, Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
Der Marktgemeinderat Markt Berolzheim hat am 08.07.2025 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Berolzheim sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 „Lebensmittelmarkt“ beschlossen.
Vorgesehen ist mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung eines Sondergebiets „Verbrauchermarkt“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 992 (Teilfläche) und 993, Gemarkung Markt Berolzheim. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 „Lebensmittelmarkt“ erstreckt sich auf ca. 0,77 ha und umfasst ebenfalls die oben genannten Grundstücke. Durch die Aufstellung soll die beabsichtigte Errichtung eines Lebensmittelmarktes zur Sicherung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in der Marktgemeinde gewährleistet werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).
In der Marktgemeinderatssitzung vom 11.11.2025 wurden die vom Planungsbüro OPLA, Otto-Lindenmeyer-Str. 15, 86153 Augsburg erstellten Vorentwürfe der Bauleitpläne behandelt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 „Lebensmittelmarkt“ in der Zeit
vom 12. November 2025 bis 12. Dezember 2025
öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe pdf-Dateien unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.



