Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplans Dittenheim Nr. 3 „An der Sammenheimer Straße“
- Änderung-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss -
Der Gemeinderat Dittenheim hat am 29.03.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans Dittenheim Nr. 3 „An der Sammenheimer Straße“ beschlossen. Ziel ist einen Übergangsbereich von der vielfältigen Bebauung im Baugebiet „An der Ahaer Straße“ zum fränkischen Baustil im Baugebiet „An der Sammenheimer Straße“ zu schaffen.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2023 wurde nunmehr der von der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91723 Dittenheim erstellte Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Dittenheim Nr. 3 „An der Sammenheimer Straße“ mit Satzung und Begründung in der Zeit
vom 15. Mai 2023 bis 19. Juni 2023
öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen können schriftlich oder auch zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.