Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplans Alesheim Nr. 7 „Am Echerlein II“
- Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss -

 

Der Gemeinderat Alesheim hat am 19.06.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplans Alesheim Nr. 7 „Am Echerlein II“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll inhaltlich in Bezug auf die Zulässigkeit von Bungalows sowie die Anpassung des Planblatts an die tatsächlichen Verhältnisse im Bereich des Regenrückhaltebeckens geändert werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Alesheim Nr. 7 „Am Echerlein II“ erstreckt sich auf ca. 2,29 ha und umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 486 (Teilfläche), 487, 487/1, 487/2, 487/3, 487/4, 487/5, 487/6, 487/7, 487/8, 487/9, 487/10, 487/11, 487/12, 487/13, 487/14, 488, 488/1, 488/2, 488/3, 488/4, 488/5, 488/6, 488/7, 488/8, 488/9, 488/10, 488/11 und 488/12 der Gemarkung Alesheim.

In der Gemeinderatssitzung vom 21.08.2026 wurde der von der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim erstellte Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Satzung und Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Satzung und Begründung in der Zeit

 vom 18. September 2025 bis 20. Oktober 2026

 öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe PDF-Dateien unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.