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Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Online-Verfahren
Details Online-Verfahren
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Beantragen Sie die Aussetzung einer Vollziehung online.SEPA Lastschriftmandat kündigen
Kündigen Sie ein für die Gemeinde erteiltes SEPA-Lastschriftmandat online.Antrag auf Erlass
Beantragen Sie den Erlass einer öffentlichen Forderung online.Antrag auf Stundung
Beantragen Sie die Stundung einer öffentlichen Forderung online.SEPA Bankverbindung ändern
Teilen Sie eine Änderung Ihrer Bankverbindung für ein von Ihnen erteiltes SEPA-Lastschriftmandate online mit.E-Rechnung
Erfassen Sie Ihre Rechnung online und senden Sie diese direkt als e-Rechnung an die Gemeinde.SEPA Lastschriftmandat
Erteilen Sie Ihrer Gemeinde online ein abgabeart-bezogenes SEPA-Lastschriftmandat.
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Aufgaben der Kasse§ 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Kassenanordnung§ 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Kassenanordnungen§ 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Aufgaben der KasseArt. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)KreiskasseArt. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Gemeindekasse
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)